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Versicherungen
> Arbeitskraftversicherung > Berufsunfähigkeit
Ihr Beruf ist Ihnen wichtig, nicht nur als Einnahmequelle. Aber
was ist, wenn Sie zum Beispiel aufgrund einer Krankheit nicht mehr
arbeiten können und Ihr Arbeitseinkommen für die Haushaltskasse
ausfällt?
Berufsunfähigkeit das verdrängte Risiko
Fast 1,9 Millionen Bundesbürger beziehen eine Berufs- oder
Erwerbsunfähigkeitsrente. Pro Jahr müssen annähernd
200.000 Männer und Frauen ihre Berufstätigkeit wegen verminderter
Erwerbsfähigkeit vorzeitig aufgeben. Etwa jeder vierte Erwerbstätige
muss vor Altersrentenbeginn seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen
aufgeben. Dieses Risiko steigt, gerade in handwerklichen Berufen,
zum Teil über 70%.
Trotz dieser klaren Tatsachen
- haben nur 20% der Erwerbstätigen das Risiko der Berufsunfähigkeit
zusätzlich abgesichert
- meint jeder zweite Arbeitnehmer, ausreichend abgesichert zu
sein
- sind laut einer Infratest-Umfrage über 60% aller Arbeitnehmer
unzureichend informiert, wie sich ihre Versorgung durch die letzten
Rentenreformen verändert hat.
Angesichts dieser Tatsachen sprechen Experten in diesem Zusammenhang
vom verdrängten Risiko Berufsunfähigkeit".
Die neue Erwerbsminderungsrente ist zweistufig. Auf diese Rente
haben eingeschränkt erwerbstätige- oder nicht erwerbstätige
Personen Anspruch. Aufgrund der Zweistufigkeit kann der Betroffene
den halben oder den vollen Betrag erhalten. Ob Anspruch auf volle
oder auf teilweise Rente besteht, hängt vom Restleistungsvermögen'
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ab.
- Die volle EM-Rente erhält der Versicherte bei einer täglichen
Arbeitsfähigkeit unter drei Stunden.
- Die halbe EM-Rente erhält der Versicherte bei einer täglichen
Arbeitsfähigkeit von
drei bis unter sechs Stunden. Bekommt er aufgrund Arbeitslosigkeit
kein Erwerbseinkommen, so steht ihm die volle Rente zu.
- Keine EM-Rente erhält der Versicherte bei einer täglichen
Arbeitsfähigkeit von sechs Stunden und mehr.
Die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden nur
befristet gewährt, höchstens drei Jahre lang. Die Befristung
kann wiederholt werden. Aufgrund des ärztlichen Befundes, der
die Verbesserung des Gesundheitszustand es ausschließt, wird
die Rente dauerhaft gezahlt.
Eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten zukünftig ausschließlich
Arbeitnehmer, die zu Beginn der Reform das 40. Lebensjahr vollendet
haben. Allerdings erfolgt eine Leistungsreduzierung, denn der Betrag
umfasst nur die Hälfte der vollen EM-Rente.
Wer jünger ist, hat keinen Anspruch mehr auf die gesetzliche
Absicherung bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit. Darüber
hinaus können unter 40-jährige auf alle Berufe verwiesen
werden. Ausbildung und Beruf werden nicht mehr berücksichtigt.
Allerdings wird die Arbeitsmarktsituation beachtet. Solange kein
Arbeitsplatz gefunden wird, erhält der Versicherte weiterhin
Rente.
Ihre Arbeitskraft sichert Ihren Lebensstandard
Der heutige Arbeitsmarkt stellt immer neue Anforderungen, bzw. fast
jeder Vierte, der heute in Rente geht, scheidet wegen Erwerbsminderung
vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Wir sichern Ihnen Ihr Einkommen,
wenn Sie berufsunfähig werden.
Die Berufsunfähigkeitsabsicherung trägt dieser Entwicklung
durch vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, die dem Bedarf
angepasst werden können, Rechnung.
BUZ - Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Als Zusatzbaustein zu Altersvorsorgeprodukten abgeschlossen, bietet
die BUZ eine vollwertige Absicherung gegen die finanziellen Folgen
einer Berufsunfähigkeit.
Leistungsspektrum:
- ab 50% Berufsunfähigkeit: Beitragsbefreiung von Haupt-
und Zusatzversicherung plus einer Berufsunfähigkeitsrente
in vereinbarter Höhe
- Verzicht auf die sogenannte abstrakte Verweisung (ohne Mehrbeitrag)
- weltweiter Versicherungsschutz.
BUV- Berufsunfähigkeitsversicherung
Die BUV wird als eigenständige Versicherung abgeschlossen und
bietet eine vollwertige Absicherung gegen die finanziellen Folgen
einer Berufs-/Erwerbsunfähigkeit.
Leistungsspektrum:
- ab 50% Berufsunfähigkeit wird eine Berufsunfähigkeitsrente
in vereinbarter Höhe gezahlt. Die weitere Beitragszahlung
für den Vertrag entfällt.
- Verzicht auf die sogenannte abstrakte Verweisung (ohne Mehrbeitrag)
- weltweiter Versicherungsschutz.
Das Leben nimmt schon einmal unvorhersehbare Wendungen. Was
auch passiert, gemeinsam lässt sich eine Lösung finden.
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