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Versicherungen
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Direktversicherung: Finanziert durch Gehaltsumwandlung
Wer seinen erarbeiteten Lebensstandard auch im Ruhestand halten
möchte, braucht renditestarke und gleichzeitig sichere Lösungen.
Eine davon ist verblüffend einfach - oder einfach verblüffend:
die Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung.
Das Prinzip: Arbeitgeber und Arbeitnehmer treffen eine Vereinbarung,
dass ein Teil des Gehalts nicht bar ausgezahlt wird, sondern zur
Finanzierung Ihrer Altersvorosrge verwendet wird. Versicherungsnehmer
ist der Arbeitgeber, die versicherte Person ist der Arbeitnehmer.
Der Arbeitnehmer, beziehungsweise seine Hinterbliebenen sind die
Leistungsempfänger.
Steuervorteile
Der Aufbau der Altersvorsorge wird vom Gesetzgeber insbesondere
seit der Rentenreform 2001 besonders gefördert.
Die Beiträge für die betriebliche Altersversorgung (über
eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds)
sind nach § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze
in der gesetzlichen Rentenversicherung West (2007 sind das 63.000
EUR x 4% = 2.520 EUR) steuerfrei.
Das bedeutet für Sie, dass Sie Ihre Vorsorge aus unversteuertem
Lohn oder Gehalt aufbauen. Nur die späteren Leistungen sind
bei Rentenbezug zu versteuern. Und die fallen in die Zeit, in der
in der Regel die Steuerbelastung ohnehin niedriger ausfällt.
Grundsätzlich sind diese Beiträge sozialversicherungsfrei!
Direktversicherung: Firmenfinanziert
Die Direktversicherung ist ein Altersvorsorgeprodukt, das Sie als
Arbeitgeber für alle oder für ausgewählte Mitarbeiter
vereinbaren. Bei Ablauf der Versicherung, frühestens mit Erreichen
des 60. Lebensjahres, erhält der Arbeitnehmer die vereinbarte
Leistung. Im Todesfall sind die Hinterbliebenen durch vereinbarten
Hinterbliebenenschutz abgesichert. Die Aufwendungen für die
Direktversicherung sind Betriebsausgaben und mindern so die Steuerlast
des Unternehmens.
Ihre Vorteile auf einem Blick
- Der finanzielle Aufwand ist klar kalkulierbar
- Die Versicherungsgesellschaften übernehmen die Risiken
und die Verwaltung
- Beiträge sind Betriebsausgaben
- Höhere Mitarbeitermotivation und -bindung
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