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Versicherungen
> Krankenversicherung
Die Situation für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen ist
kritisch!
Für einen Beitrag von bis zu 600 EUR im Monat erhalten Sie
heute von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) nur noch einen Grundschutz.
Als Mitglied der GKV sind Sie von ständigen Leistungskürzungen
betroffen. In der Vergangenheit wurden die Leistungen nach zahlreichen
Reformgesetzen insgesamt immer weiter eingeschränkt. Die Folge:
In vielen Bereichen, z. B. beim Zahnersatz, Arznei- und Heilmitteln,
Sehhilfen, Auslandsreisen oder Kuren müssen Sie mit empfindlichen
Zuzahlungen rechnen. Und auch die Zukunft ist besorgniserregend:
Mit weiteren Einschränkungen durch Gesundheitsreformen wird
zu rechnen sein!
Es gibt jedoch einen Ausweg:
Bestimmte Personengruppen können die GKV verlassen und zu einer
privaten Krankenversicherung wechseln.
Wer kann sich für eine private Krankenversicherung entscheiden?
- Höher verdienende Arbeitnehmer mit einem jährlichen
Einkommen über der sogenannten Versicherungspflichtgrenze
sind in der GKV versicherungsfrei; sie brauchen deshalb eine Kranken-Vollversicherung.
- Selbstständige sind im Regelfall in der GKV nicht krankenversicherungspflichtig;
sie benötigen deshalb ebenfalls eine Kranken-Vollversicherung.
- Beamtenanwärter / Beamte sind in der GKV versicherungsfrei;
sie erhalten von ihrem Dienstherrn anteilige Beihilfe zu den Krankheitskosten.
Für die durch die Beihilfe nicht gedeckten Kosten (im Regelfall
mindestens 50%) benötigen sie daher eine prozentuale Kranken-Vollversicherung
- abgestimmt auf den jeweiligen Beihilfeanspruch.
- Heilfürsorgeberechtigte sind in der GKV versicherungsfrei;
sie erhalten von ihrem Dienstherrn als Grundversorgung Heilfürsorge,
und zwar je nach Bundesland
- während der gesamten aktiven Dienstzeit bis zur Pensionierung
oder
- nur während der Ausbildung.
Verbessern Sie Ihre Versorgung im Krankheitsfall:
Als privater Krankenversicherter haben Sie Anspruch auf vertraglich
garantierte und damit dauerhaft stabile Leistungen.
Wer kann sich für eine private Zusatzversicherung entscheiden?
Jeder gesetzlich Krankenversicherte:
- Pflichtversicherte
wie z. B. Arbeitnehmer mit einem jährlichen Einkommen unter
der Versicherungspflichtgrenze oder Studenten,
- Freiwillig Versicherte
wie z. B. Arbeitnehmer mit einem jährlichen Einkommen über
der Versicherungspflichtgrenze oder Selbstständige,
- Angehörige
der oben genannten Personenkreise, also Ehepartner und Kinder,
die in der GKV mitversichert sind
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