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Versicherungen
> Krankenversicherung > Krankenzusatzversicherung
Falls Sie nicht zu dem Personkreis gehören, der sich privat
versichern kann, haben Sie die Möglichkeit neben Ihrer gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) eine private Krankenzusatzversicherung
abzuschließen.
Dazu zählt jeder gesetzlich Krankenversicherte:
- Pflichtversicherte ( z.B. Arbeitnehmer mit einem jährlichen
Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze)
- Freiwillig Versicherte ( z.B. Arbeitnehmer mit einem jährlichen
Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze oder Selbstständige
)
- Angehörige (der o.g. Personenkreise; Ehepartner und Kinder,
die in der GKV mitversichert sind.
2004 und 2007 sind neue Gesundheitsreformen in Kraft getreten:
z.B. Wegfall der Brillenleistungen, Erhöhung der Zuzahlung
für Heil- und Hilfsmittel. Heilpraktiker und Auslandsreisen
sind größtenteils nicht mehr versichert.
Seit 2005 ist auch der Zahnersatz größtenteils aus dem
Leistungskatalog der GKV gestrichen.
Als Pflichtversicherter können die Leistungsdefizite der
GKV ausschließlich durch eine Zusatzversicherung ausgeglichen
werden.
Freiwillig Versicherte dagegen können alternativ auch die
GKV verlassen, um in eine private Krankenvollversicherung zu wechseln.
Ohne eine private Zusatzversicherung drohen Ihnen im Krankheitsfall
erhebliche Zuzahlungen bzw. Eigenbeteiligungen.
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