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Versicherungen
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Das Prinzip des Pensionsfonds
Ein Pensionsfonds ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung,
die gegen Zahlung von Beiträgen eine kapitalgedeckte Altersversorgung
für den Arbeitgeber durchführt.
Pensionsfonds gewähren auf ihre Leistungen einen Rechtsanspruch
und unterliegen der Versicherungsaufsicht. Im Vergleich zur Direktversicherung
und Pensionskasse werden dem Pensionsfonds bei der Vermögensanlage
am Kapitalmarkt größere Freiheiten eingeräumt. Das
erhöht einerseits die Renditechancen, andererseits aber auch
die Risiken.
Bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung
können jährlich steuer- und sozialabgabenfrei an den Pensionsfonds
gezahlt werden (§ 3 Nr. 63 EStG). Die Versorgungsleistungen
sind voll zu versteuern (§ 22 Nr. 5 EStG).
Die Zahlungen an den Pensionsfonds können zusätzlich
vom Arbeitgeber oder im Rahmen der Entgeltumwandlung vom Arbeitnehmer
finanziert werden.
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