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Versicherungen
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Pensionskasse - im Prinzip ganz einfach
Durch die Rentenreform wurde die betriebliche Altersversorgung neu
geregelt und die Pensionskasse für alle Unternehmen interessant.
Und zwar mit Nutzung der staatlichen Fördermöglichkeiten.
Die Pensionskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung,
die der Versicherungsaufsicht unterliegt. Die Pensionskasse erbringt
nicht nur eine lebenslange Altersrente für den Arbeitnehmer,
sondern sie kann auch die Hinterbliebenen oder eine eventuelle Berufsunfähigkeit
absichern.
Das Prinzip
Die Gestaltung der Versorgung über eine Pensionskasse lässt
sich schnell erklären: Als Arbeitgeber erteilen Sie Ihrem Arbeitnehmer
eine Zusage über eine betriebliche Altersversorgung und zahlen
regelmäßig Beiträge aus Ihren Mitteln in die Pensionskasse
ein. Der Arbeitnehmer erhält daraus im Alter Versorgungsleistungen.
Ihre Beiträge können Sie als Betriebsausgaben geltend
machen. Die Anwartschaft des Arbeitnehmers auf Leistungen aus der
Pensionskasse müssen Sie nicht bilanzieren.
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