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Versicherungen
> Betriebliche Altersvorsorge > Pensionszusage
Die Pensionszusage ist eine Zusage des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer
auf Kapital- oder Rentenleistungen für das Alter - bei Invalidität
oder auch zur Versorgung Hinterbliebener. Die Besonderheit: Der
Arbeitgeber sorgt grundsätzlich für die Finanzierung seines
Versprechens.
Das ist für den bilanzierenden Arbeitgeber durchaus von Vorteil,
denn sie können gewinnmindernde Pensionsrückstellungen
bilden und so Steuern sparen. Aber die Pensionszusage ist auch mit
Risiken verbunden, denn das Versorgungsversprechen muss erfüllt
werden.
Gerade Spitzenkräfte in der privaten Wirtschaft trifft es
besonders: zum einen eine hohe Besteuerung, zum anderen eine große
Versorgungslücke.
Die Versorgungslücke vergrößert sich noch weiter,
wenn Spitzenkräfte sich für eine vorzeitige Pensionierung
entscheiden. Denn in diesem Fall müssen sie in der Regel erhebliche
Einbußen bei den Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung
in Kauf nehmen. Umso mehr, je deutlicher Ihr Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze
überschreitet und je früher sie Leistungen aus der gesetzlichen
Rentenversicherung in Anspruch nehmen wollen.
Das Prinzip der rückgedeckten Pensionszusage
Das Unternehmen erteilt dem Arbeitnehmer unmittelbar (ohne Einschaltung
eines externen Versorgungsträgers) eine Pensionszusage und
ist selbst Träger dieser Versorgungsverpflichtung.
Die Finanzierung der Versorgungsleistung(en) erfolgt aus betrieblichen
Mitteln. Für die Verpflichtung gegenüber dem versorgungsberechtigtem
Arbeitnehmer sind nach steuer- (und handels-) rechtlichen Vorschriften
Rückstellungen gemäß § 6a EStG zu bilden. Dieser
gewinnmindernde Buchaufwand wirkt steuermindernd und führt
zu interessanten Liquiditätseffekten.
Die Verpflichtung zur Zahlung der Versorgungsleistung(en) birgt
gewisse finanzielle und betriebswirtschaftliche Risiken. Durch den
Abschluss so genannter Rückdeckungsversicherungen werden diese
Risiken aus dem Unternehmen ausgelagert.
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