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Versicherungen
> Reiseversicherung > Reiserücktrittversicherung
Auch ein geplatzer Urlaub kann teuer werden.
Muss er aber nicht...
Mit der Reiserücktrittskostenversicherung sichern Sie sich
ab gegen:
- die dem Reiseunternehmen gegenüber bei Nichtantritt der
Reise vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten
- die bei Abbruch der Reise oder bei nachträglicher Rückkehr
zusätzlich entstandenen und nachgewiesenen Rückreisekosten
- die bei Abbruch der Reise zusätzlichen Aufwendungen für
gebuchte, jedoch nicht in Anspruch genommene Leistungen, z. B.
bei vorzeitiger Aufgabe der Ferienwohnung, den nicht abgewohnten
Teil der Mietkosten
wenn Sie aus wichtigen Gründen
- Ihre Reise nicht antreten, bzw. eine Ferienwohnung nicht benutzen
können
- Ihre Reise vorzeitig beenden, bzw. eine Ferienwohnung vor Ablauf
der Mietdauer aufgeben.
wahlweise mit oder ohne Selbstbeteiligung.
Beachten Sie bitte, dass der Versicherungsabschluss der Reiserücktrittskostenversicherung
bei Reisebuchung, spätestens aber 14 Tage nach Erhalt der Reisebestätigung
vorgenommen werden muss.
Aber: am besten die Reisen antreten... viel Spass wünscht
Ihnen das Team des Assekuranzservice Thomas & Kollegen.
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