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Versicherungen
> Private Altersvorsorge > Riester-Rente
Nutzen auch Sie die Riester-Förderung
Sind Sie
- als Arbeitnehmer/-in oder Auszubildende/-r beschäftigt,
auch im öffentlichen Dienst?
- Wehr- und Zivildienstleistender?
- Bezieher von Kranken- oder von Arbeitslosengeld?
- Als Selbstständiger pflichtversichert, auch auf Antrag?
- Als Beamter/-in, Richter/-in oder als Soldat/-in tätig?
Dann gehören Sie zu denjenigen, die heute schon die doppelten
Vorteile der Riester-Rente nutzen können.
Wie hoch sind die staatlichen Zulagen?
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Jahr
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Jährliche Grundzulage
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Jährliche Kinderzulage je Kind
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2007
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114 EUR
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138 EUR
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ab 2008
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154 EUR
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185 EUR
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Was sind die Mindesteigenbeträge?
Die Zulagen werden nur dann in voller Höhe gezahlt, wenn
folgende Mindesteigenbeträge, vermindert um die Zulage, gezahlt
werden
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Jahr
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%-Satz der sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinnahmen
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2007
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3% (max. 1.575 EUR, mind. jedoch 60 EUR)
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ab 2008
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4% (max. 2.100 EUR, mind. jedoch 60 EUR)
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Wie sieht es mit Ihren Steuervorteilen aus?
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Jahr
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max. Sonderausgabenabzug
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2007
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1.575 EUR
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ab 2008
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2.100 EUR
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Attraktive Steuerförderung
Private Vorsorge ist wichtig. Deshalb hat der Gesetzgeber interessante
Rahmenbedingungen geschaffen, den Aufbau eigener Vorsorge zu gestalten.
Übrigens: Die Riester-Rente gehört zu den wenigen Vorsorgeformen,
die Hartz IV-sicher sind, also bei länger andauernder Arbeitslosigkeit
nicht angegriffen werden müssen.
Damit die Vorsorge passt
Damit die Riester-Rente optimal zu Ihrem Bedarf passt, empfehlen
wir die Beratung durch Thomas & Kollegen - wir beraten Sie gern.
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