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Versicherungen
> Veranstaltungsversicherung > Veranstaltungshaftpflichtversicherung
- Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Veranstalters
und der von diesem mit der Durchführung der Veranstaltung
beauftragten Personen in dieser Eigenschaft
- Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz
für den Fall, dass er wegen eines während der Wirksamkeit
der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses, das den Tod,
die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschaden)
oder die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden)
zur Folge hatte, für diese Folgen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen
von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.
- Desweiteren gelten Vermögensschäden als Folge eines
Personen - und oder Sachschaden wegen Versicherungsfällen,
die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten
sind, mitversichert.
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