|
Versicherungen
> Veranstaltungsversicherung
Veranstaltungs-Ausfall-Versicherung
Die Veranstaltungs-Ausfall-Versicherung schützt Sie gegen
nachstehend genannte Schäden bis zur Höhe der vereinbarten
Versicherungssumme die Ihnen durch
- Ausfall
- Abbruch oder die
- Änderung in der Durchführung
- einer angesetzten Veranstaltung unmittelbar entstehen.
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn infolge Krankheit, Unfall,
Tod der in der Police genannten Personen, die in der Police bezeichnete
Veranstaltung
- ausfällt
- abgebrochen oder
- in der Durchführung geändert wird
Der Versicherer ersetzt
1. bei Ausfall und Abbruch der Veranstaltung: die für die Vorbereitung
und Durchführung der Veranstaltung nachweislich aufgewendeten
oder aufgrund von Verträgen noch aufzuwendenden Gesamtkosten
abzüglich Erlöse
2. Bei Änderung in der Durchführung der Veranstaltung:
die entstehenden Mehrkosten
3. Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei Eintritt
des Versicherungsfalles
|